Regel 1:
Rücksicht auf die anderen Jeder Ski- oder Snowboardfahrer muß sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Regel 2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Ski- und Snowboardfahrer muß auf Sicht fahren. Er muß seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Regel 3: Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Ski- oder Snowboardfahrer muß seine Fahrspur so wählen, daß er vor ihm Fahrende nicht gefährdet. Regel 4: Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Ski- oder Snowboardfahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt. Regel 5: Einfahren und Anfahren Jeder Ski- oder Snowboardfahrer, der in eine Ski- oder Snowboardabfahrt einfahren oder nach einem Halt anfahren will, muß sich nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Regel 6: Anhalten Jeder Ski- oder Snowboardfahrer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Ski- oder Snowboardfahrer muß eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Regel 7: Aufstieg und Abstieg Ein Ski- oder Snowboardfahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrt benutzen. Regel 8: Beachten der Zeichen Jeder Ski- oder Snowboardfahrer muß die Markierung und die Signalisation beachten. Regel 9: Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Regel 10: Ausweispflicht Jeder Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |
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